ANGEBOT Beratung & Unterstützung (B&U) in der Integrierten Sonderschulung (ISR)
Zielsetzung
Die HPS Wetzikon als Sonderschule verfügt über langjährige Erfahrungen und vielfältiges Fachwissen für Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer kognitiven Beeinträchtigung (Sonderschultyp C).
Mit der Fachstelle „Beratung und Unterstützung“ unterstützen wir die Beteiligten in der integrierten Sonderschulung in Verantwortung der Regelschulen (ISR). Konzept B&U in der ISR
Das Angebot richtet sich an die Behörden und Schulleitungen von Regelschulen, an die Schulischen HeilpädagogInnen sowie an die Klassen-Teams mit Kindern und Jugendlichen in der ISR.
Die Fachstelle B&U der HPS Wetzikon bietet ein pauschales Beratungspaket sowie neu auch ein Beratungsangebot nach Aufwand an.
B&U-Jahrespaket
Pauschales Angebot während eines ganzen Schuljahres: CHF 3‘000 pro Schuljahr/SHP
Punktuelle Beratung nach Aufwand
Kosten gemäss Auftrag/Offerte, nach Aufwand
Tarif CHF 150.-/ Stunde
Fahrspesen CHF 0.75 / km
Reisezeit CHF 35.- / halbe Stunde
Angebot der Fachstelle B&U SJ 2023/24
Zuständigkeit
Brigitte Schwarz, Fachstellenleitung B&U in der ISR
Das Paket eignet sich für Settings des Sonderschultyps C, welche durch Fachpersonen ohne Erfahrung in diesem Bereich oder durch Personen ohne ein vom EDK anerkanntes Hochschulstudium in Heilpädagogik besetzt sind.
Gemäss Volksschulamt gilt folgende Besonderheit bezüglich Umsetzung einer integrierten Sonderschulung:
„Die Förderlehrpersonen in der ISR (Schulische Heilpädagogen/innen, SHP) sind in der Regel ausgebildet für die Bereiche Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und die Logopädinnen und Logopäden für den Bereich Spracherwerbsstörungen. In der Regel können diese Fachpersonen die Sonderschülerinnen und Sonderschüler in diesen Bereichen (Typus A) kompetent fördern.
Bei ISR-Settings in den Bereichen Kognitive Beeinträchtigung (Typus C) oder Körper-, Sinnes- und Mehrfachbehinderungen (Typus B) ist B&U einer beeinträchtigungsspezifischen Fachstelle beizuziehen, um das fachspezifische Wissen sicherzustellen und die Sonderschulungsqualität zu garantieren. Verfügt die SHP über eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung in diesem Fachbereich, kann auf diese Unterstützung verzichtet werden. Trägt im ISR-Setting eine Lehrperson ohne ein EDK-anerkanntes Hochschuldiplom in Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik die Verantwortung, ist in jedem Fall B&U einer beeinträchtigungsspezifischen Fachstelle beizuziehen.“ (aus: Integrierte Sonderschulung im Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Dezember 2018)